Jugendschutz in der CD-Kaserne

Jugendschutz in der CD-Kaserne

Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003 besteht die Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen eine "erziehungsbeauftragte Person" zu benennen.

In Begleitung dieser erziehungsbeauftragten Person ist es auch Jugendlichen unter 16 Jahren, bzw. unter 18 Jahren möglich Veranstaltungen in der CD-Kaserne auch nach den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten zu besuchen.

Um davon Gebrauch zu machen einfach das Formular runterladen und gemeinsam mit den Eltern und der erziehungsbeauftragten Person auszufüllen und zu unterzeichnen. Dieses Formular bitte am Eingang zur Veranstaltung vorzeigen, bzw. abgeben.

Weitere Informationen sind dem Formular beigefügt und für weitere Fragen steht Ihnen und euch auch das Team der CD-Kaserne gern zur Verfügung.

Formular zur Erziehungsbeauftragung

Erziehungsbeauftragung_CD-K.pdf

Zum Thema

Jugendschutzgesetz

Alles rund um das Jugendschutzgesetz auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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